Erblich bedingte Glatze ist grundsätzlich
keine Krankheit
Düsseldorf, 10.10.2005
Selbst wenn es mittlerweile unter jungen Leuten relativ hipp ist, seine Haare
grundlos kurz zu scheren oder ganz und gar abzurasieren - es gibt Männer,
die unter ihrem Haarausfall leiden. Mittel, die Abhilfe versprechen, sind oft
teuer. ARAG Experten warnen jedoch mit Hinweis auf eine aktuelle
Gerichtsentscheidung davor, sich finanzielle Hilfe für die oft sehr teuren
Produkte zu erhoffen, da erblich bedingter Haarausfall bei Männern in der
Regel keine Krankheit darstellt, sondern im Unterschied zur Frau weit
verbreitet und "geschlechtstypisch" ist. In einem konkreten Fall verlangte ein
Richter Beihilfe von seinem Dienstherren für ein vom Arzt verschriebenes
Mittel. Doch Fehlanzeige, nach der Weigerung seines Dienstherren und
gerichtlichem Hin und Her wies der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg die Klage ab. Die Begründung der Richterkollegen:
Unterstützung gebe es nur zur Heilung oder Linderung von Krankheiten, nicht
aber, um ästhetische Probleme zu beheben. Etwas anderes könne allenfalls
dann gelten, wenn der Haarausfall nach der individuellen Befindlichkeit eines
Mannes ein krankhaftes psychisches Leiden zur Folge habe. Dafür gebe es im
konkreten Fall aber keine Anhaltspunkte. Der Fall des hartnäckigen
Haarausfall-Opfers liegt zurzeit beim Bundesverwaltungsgericht, da der Kläger
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt hat (AZ: 4 S
2222/03).
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