EINSICHTNAHME IN DIE APS-PRÜFUNG
„FINANZINTERMEDIATION I: KREDIT- UND
EINLAGENGESCHÄFT“ VOM FEBRUAR 2005
Die Einsichtnahme
in die APS-Prüfung
„Finanzintermediation
I: Geld-
und
Kapitalmarktgeschäft“ vom Februar 2005 ist wie folgt geregelt:
• Datum der Einsichtnahme für Kandidaten, welche die Prüfung bestanden haben:
Wird allen Angemeldeten per e-mail bekannt gegeben.
• Der Unkostenbeitrag beträgt CHF 10.- (wird vor Ort eingezogen).
• Die Zeitdauer für die Prüfungseinsicht beträgt 20 Minuten. Es darf nur eine Kopie der
Prüfung eingesehen werden, diese Kopie darf weder nach Hause mitgenommen noch
abgeschrieben werden.
• Für die Prüfungseinsicht ist eine schriftliche Anmeldung mit kurzer Begründung, an
Frau Alexandra Schaller erforderlich. Die e-mail Adresse muss bei der Anmeldung
angegeben werden, da die Einladung zur Einsichtnahme per e-mail erfolgt. Die
Adresse lautet:
Universität Zürich
Institut für schweizerisches Bankwesen
z.H. Frau Alexandra Schaller
Plattenstrasse 14
8032 Zürich
Anmeldeschluss ist Donnerstag, 10. März 2005
• Bei der Einsichtnahme ist die Legi vorzuweisen.
• Gespräche unter den Studierenden sind nicht erlaubt.
• Es findet eine reine Einsichtnahme der Prüfung statt, d.h. keine Besprechung der
Prüfung und der Noten.
Für Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit einer
kurzen Besprechung. Das Datum der Besprechung wird einzeln vereinbart (Anmeldeschluss
ist Donnerstag, 10. März 2005). Die Kandidaten wenden sich diesbezüglich an Prof. H.
Geiger.