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PE 390.338
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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2004
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2009
Petitionsausschuss
5.05.2007
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Petition 0659/2006, eingereicht von Albert Tan, niederländischer Staatsangehörigkeit,
betreffend die angebliche Ungleichbehandlung niederländischer AOW-Empfänger
(Rentenempfänger) mit Wohnsitz in Frankreich
1.
Zusammenfassung der Petition
Der Petent verweist darauf, dass niederländischen AOW-Empfängern mit Wohnsitz im
Ausland zwar ihre Rente im Wohnsitzland ausgezahlt wird und sie auch in diesem Land
steuerpflichtig sind, Gleiches jedoch nicht auf die Krankenversicherung zutrifft, da die
niederländischen AOW-Empfänger gemäß niederländischem Krankenversicherungsgesetz
gezwungen sind, Krankenversicherungsbeiträge an die niederländische Krankenversicherung
zu entrichten. Da diese Versicherung jedoch nicht in vollem Umfang für die ärztlichen
Behandlungs- und Arzneimittelkosten des Petenten in Frankreich aufkommt, sind er und
Personen, die sich in der gleichen Lage befinden, gezwungen, in Frankreich eine private
Zusatzversicherung abzuschließen. Der Petent ersucht daher das Europäische Parlament zu
prüfen, ob dieses Vorgehen mit den Grundsätzen der EU bezüglich der gleichen Rechte und
der Freizügigkeit von Personen in Einklang steht.
2.
Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 22. Januar 2007. Die Kommission wurde nach Artikel 192 Absatz 4
der Geschäftsordnung um Auskunft ersucht.
3.
Antwort der Kommission, eingegangen am 5. Mai 2007
I.
Die Petition.
Der Petent ist ein in Frankreich wohnhafter niederländischer Rentner. Er teilt mit, dass er mit
Inkrafttreten
der
neuen gesetzlichen Vorschriften
der Niederlande
über
die
Krankenversicherung vom 1. Januar 2006 in den Niederlanden Krankenversicherungsbeiträge
zahlen muss. Er hat jedoch in Frankreich Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen nach
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französischem Recht, wonach den Versicherten nur 70 % der Gesundheitskosten erstattet
werden.